News - Pflege und Beratung
Pflegerisches Fachpersonal sorgt zu Hause für die erforderliche menschliche und pflegerische Hilfe. Durch die ärztliche Anordnung erfolgt ein wesentlicher Teil der Finanzierung durch die Grundversicherung der Krankenversicherung.
Abklärung und Beratung
- Umfassende Abklärung des individuellen Hilfe- und Pflegebedarfs unter Miteinbezug des sozialen Umfelds
- Beratung und Anleitung bei pflegerischen Fragestellungen
- Beratung in komplexen Pflege- und Betreuungssituationen
Behandlungspflege
- Wundbehandlung
- Medikamente richten und verabreichen
- Injektionen, parenterale Ernährung
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Stomapflege
- Katheterpflege, Einläufe
Grundpflege
- Unterstützung bei der Körperpflege
- Hilfe beim An- und/ oder Ausziehen
- Lagerung und Mobilisation
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Hilfeleistungen bei der Mahlzeiteneinnahme
- Bewegungsübungen
Akut- und Übergangspflege
Die Akut- und Übergangspflege wird nach einem Spitalaufenthalt von Ihrem Spitalarzt verordnet und kann maximal 14 Tage dauern. Die gesundheiltlichen Probleme wurden im Spital behandelt und stabilisiert. Sie benötigen keine Leistungen eines Spitals und ein Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik ist nicht notwendig. Die Akut- und Übergangspflege ist nicht als Wartezeit für einen Eintritt in eine Rehabilitationsklinik oder in ein Heim vorgesehen und kann nur dann angewendet werden, wenn Sie im Anschluss ihre Selbstständigkeit wiedererlangen.
Die Leistungen für die Akut- und Übergangspflege werden zwischen der Krankenkasse und dem Kanton aufgeteilt. In diesem Fall haben Sie keine Patientenbeteiligung und müssen keine Kosten übernehmen.