News - Akut-/ und Übergangspflege
Akut- und Übergangspflege kann vom Spitalarzt für längstens 14 Tage verordnet werden, wenn pflegerische und betreuerische Leistungen notwendig sind, die über das Mass der üblichen Spitex-Leistungen hinausgehen. Es Bedarf einer Kostengutsprache der Krankenkasse und die Finanzierung erfolgt nach den Regeln der Spitalfinanzierung.
Das Ziel ist, nach einem Spitalaufenthalt einen vorübergehend erhöhten Pflegebedarf abzudecken, damit eine Rückkehr in die gewohnte Umgebung möglich wird.
In der Flury Stiftung findet die Akut- und Übergangspflege im Altersheim Schiers oder in der Spitex statt.