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Vorgehen

Kontakt

Kontaktaufnahme/Meldung: Stützpunkt Spitex Region Prättigau in
SchiersTelefonische Auskünfte und Beratung für Klienten und
Angehörige:Telefon 081 308 08 01, Fax 081 308 08 02 

Bedarfsabklärung (Amtliche Vorgabe)

Bevor bei einem neuen Klienten eine Leistung erbracht wird, muss in jedem Fall zuerst eine Bedarfsabklärung erfolgen!

In Ausnahmefällen spätestens innert 2 Wochen nach Beginn des Einsatzes.


1. Abklärungsprozedere

  • Aufnahme von Personalien und Adressen von Bezugspersonen
  • Klärung der Ressourcen (eigene und im Umfeld)
  • Erhebung für pflegerische Leistungen und/oder
  • Erhebung für hauswirtschaftliche Leistungen
  • Vermerke bei besonderen Gegebenheiten
  • Erfassen von Mitteln, Hilfsmitteln und Gegenständen
  • Zeitdauer des Einsatzes/der Einsätze
  • Schriftliche Vereinbarung zwischen Klient/Leistungsempfänger und Spitex
  • Weiterleitung der Bedarfsmeldung/Spitex-Anordnung an den zuständigen Arzt

 
2. Arzt/Hausarzt

Ergänzt die schriftliche Bedarfsmeldung unter folgenden Punkten:

  • Einsatzgrund (Krankheit, Unfall, Mutterschaft oder anderer)
  • Indikation (Bestätigen der medizinischen und pflegerischen Notwendigkeit)
  • Massnahmen der Untersuchung und Behandlungspflege
  • Wenn nötig Rücksprache mit der Einsatzleitung Spitex
  • Rücksendung der Bedarfsmeldung an die Spitex-Organisation

 
3. Umfang der Leistungen

  • Akut- und Langzeitkranke erhalten im Umfang des Bedarfsnachweises während 2 Monaten vollumfängliche Hilfe und Pflege.
  • Langzeiteinsätze ab dem 3. Monat sind auf insgesamt 24 Stunden pro Woche limitiert.
  • Bei zusätzlich ausgewiesenem Pflegeaufwand muss eine Kostengutsprache der Krankenversicherung eingeholt werden.
  • Hauswirtschaftliche Leistungen werden durch den Klienten bezahlt oder müssen durch eine Zusatzversicherung abgedeckt sein (Abklärung mit Krankenkasse).

 
4. Überprüfung der Einsätze

  • Neue Klienten: Nach 3 Monaten
  • Langzeitpflege: Alle 6 Monate oder bei signifikanten Statusveränderungen