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KLVc - Krankenversicherungsleistungen c

Massnahmen der Grundpflege

1. Allgemeine Grundpflege

Bei Klienten, welche die Tätigkeiten nicht selber ausführen können

Tätigkeiten, die am oder mit dem Klienten ausgeführt werden

  • Hilfe bei der Mund- und Körperpflege
  • Hilfe beim An- und Entkleiden
  • Hilfe beim Essen und Trinken
  • Beine einbinden
  • Gummistrümpfe anziehen
  • Betten, lagern
  • Bewegungsübungen
  • Mobilisieren
  • Dekubitusprophylaxe
  • Massnahmen zur Verhütung oder Behebung von behandlungsbedingten Schädigungen der Haut
  • Medikamentenabgabe und Medikamentenkontrolle
  • Kontrakturenprophylaxe (z.B. Spitzfuss), Pneumonieprophylaxe

 
2. Psychiatrische oder psychogeriatrische Grundpflege

(ärztliche Verordnung/qualifiziertes Personal)

Ziel

  • Ressourcen des Klienten finden und nach Möglichkeit erhalten
  • Aktivierung und Ressourcen des Klienten bewusst mit einbeziehen

Grundhaltung

  • Einfühlende Zuwendung und Echtheit
  • Respektierung der Persönlichkeit
  • Wertschätzung
  • Nonverbale und verbale Kommunikation
  • Akzeptanz von Wirklichkeiten
  • Mut zur Abgrenzung
  • Momentane Situation aushalten

Auftrag

  • Unterstützung beim Planen verschiedener Aktivitäten
  • Unterstützung bei täglichen Verrichtungen
  • Gespräche führen
  • Zuhören, da sein
  • Rückenmassage (depressive Klienten)
  • Zeitung vorlesen
  • Spazieren, Einkaufen