KLVc - Krankenversicherungsleistungen c
Massnahmen der Grundpflege
1. Allgemeine Grundpflege
Bei Klienten, welche die Tätigkeiten nicht selber ausführen können
Tätigkeiten, die am oder mit dem Klienten ausgeführt werden
- Hilfe bei der Mund- und Körperpflege
- Hilfe beim An- und Entkleiden
- Hilfe beim Essen und Trinken
- Beine einbinden
- Gummistrümpfe anziehen
- Betten, lagern
- Bewegungsübungen
- Mobilisieren
- Dekubitusprophylaxe
- Massnahmen zur Verhütung oder Behebung von behandlungsbedingten Schädigungen der Haut
- Medikamentenabgabe und Medikamentenkontrolle
- Kontrakturenprophylaxe (z.B. Spitzfuss), Pneumonieprophylaxe
2. Psychiatrische oder psychogeriatrische Grundpflege
(ärztliche Verordnung/qualifiziertes Personal)
Ziel
- Ressourcen des Klienten finden und nach Möglichkeit erhalten
- Aktivierung und Ressourcen des Klienten bewusst mit einbeziehen
Grundhaltung
- Einfühlende Zuwendung und Echtheit
- Respektierung der Persönlichkeit
- Wertschätzung
- Nonverbale und verbale Kommunikation
- Akzeptanz von Wirklichkeiten
- Mut zur Abgrenzung
- Momentane Situation aushalten
Auftrag
- Unterstützung beim Planen verschiedener Aktivitäten
- Unterstützung bei täglichen Verrichtungen
- Gespräche führen
- Zuhören, da sein
- Rückenmassage (depressive Klienten)
- Zeitung vorlesen
- Spazieren, Einkaufen