- Abklärung des Pflegebedarfs und des Umfeldes des Klienten und Planung der notwendigen Massnahmen, zusammen mit Klient und Arzt.
- Beratung des Klienten sowie gegebenenfalls der nichtberuflich an der Krankenpflege Mitwirkenden bei der Durchführung der Krankenpflege, insbesondere bei der Einnahme von Medikamenten oder im Gebrauch medizinischer Geräte, und Vornahme der notwendigen Kontrollen.
- Abklärung zur Feststellung des Bedarfs des Mahlzeitendienstes
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